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Honorarstreit mit dem Steueranwalt. Was jetzt?

Wenn die Schlussrechnung Ihres Rechtsanwalts nicht zu den erbrachten Leistungen passt, stehen Sie selten alleine da - und Sie haben mehr Rechte, als viele Kanzleien Sie glauben machen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Hebel: RVG, Vergütungs­vereinbarung, Kündigung aus wichtigem Grund, Anwaltswechsel und Aufsichtsbeschwerde.

„Wer als Anwalt gerade die Mandantschaft im Steuerrecht und Steuerstrafrecht annimmt, trifft Menschen, die in aller Regel nicht freiwillig in einer Kanzlei sitzen. Diese Asymmetrie ist die eigentliche Quelle der anwaltlichen Treuepflicht."

Themen entdecken Erfahrungsbericht: Steueranwalt Taunusstein/Wiesbaden
Verfahrensgebühr NZB
1,6.
Reduktion (Nr. 3207 VV)
1,1.
Max. Anrechnung GG
0,75.
RAK-Beschwerde
0 €.
Die fünf zentralen Themen

Was Sie verstehen sollten, bevor Sie handeln.

Jedes dieser Kapitel erklärt einen rechtlichen Baustein, den Sie im Streit mit Ihrem Anwalt kennen müssen. Alle Seiten sind praxisnah geschrieben - keine Juristensprache, aber mit den relevanten Paragraphen und BGH-Urteilen.

Schritt 01 / 06

Unterlagen sortieren.

Vergütungsvereinbarung, alle Rechnungen, vollständige Korrespondenz, Zahlungsbelege, Zeitaufstellungen der Kanzlei. Wer ohne diese Belege beanstandet, beanstandet ins Leere.

Schritt 02 / 06

Rechnung nachrechnen.

Streitwert, Gebührensatz, Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG, Reduktion nach Nr. 3201 / 3207 VV RVG bei vorzeitiger Beendigung. Zehn Minuten genügen, wenn man die vier Hebel kennt.

Schritt 03 / 06

Schriftlich beanstanden.

Mit konkretem Verweis auf jede einzelne Position, mit 14-Tage-Zahlungsfrist und mit dem Hinweis auf die vorgesehenen weiteren Schritte. AGB-Widerspruchsfristen niemals ungeprüft akzeptieren.

Schritt 04 / 06

Neuen Anwalt mandatieren.

Spätestens wenn im Verfahren Fristen laufen. Vollmacht widerrufen, aber erst nach Anzeige des neuen Anwalts beim Gericht (§ 87 ZPO). Handakten anfordern - § 50 BRAO.

Schritt 05 / 06

RAK-Beschwerde einlegen.

Kostenfrei, formfrei, parallel zu allen anderen Schritten. Erzeugt den entscheidenden Druck, weil die Kanzlei zur Stellungnahme gegenüber der Aufsichtsbehörde gezwungen ist.

Schritt 06 / 06

Schlichtung oder Klage.

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) ist oft ein schneller außergerichtlicher Weg bei Honorar- oder Schadensersatzstreitigkeiten. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei. Daneben kommen - je nach Fall - eine Prüfung nach § 11 RVG oder eine Klage vor dem zuständigen Gericht in Betracht.

So gehen Sie vor

Sechs Schritte vom Problem zur Lösung.

Unterlagen zusammenstellen

Vergütungsvereinbarung, alle Rechnungen und Gutschriften, E-Mail-Korrespondenz, Ihre Zahlungsbelege, ggf. Zeitaufstellungen der Kanzlei.

Rechnung nachrechnen

Stimmt der Streitwert? Ist der Gebührensatz korrekt? Ist eine Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG übersehen worden? Endete das Mandat vor der Rechtsmittel­begründung?

Schriftlich Beanstandung erheben

Per E-Mail oder Einschreiben, mit konkretem Verweis auf die fehlerhaften Positionen und einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Eine Widerspruchsfrist in AGB nie ungeprüft hinnehmen.

Neuen Anwalt beauftragen

Spätestens wenn Fristen in Ihrem Verfahren laufen. Vollmacht gegenüber der alten Kanzlei widerrufen, Handakten anfordern.

Bei der RAK Beschwerde einlegen

Kostenfrei und parallel zu allen anderen Schritten. Die RAK-Beschwerde erzeugt oft den entscheidenden Druck für eine gütliche Klärung.

Gebührenprüfung oder Klage

§ 11 RVG beim zuständigen Amtsgericht bei RVG-Rechnungen. Bei Vergütungs­vereinbarungen Klage auf Rückzahlung überzahlter Vorschüsse beim vereinbarten Gerichtsstand.

Fallbericht · Dr. jur. Jörg Burkhard, Taunusstein

Nichtzulassungs­beschwerde beim BFH - drei Wochen ohne inhaltliche Bearbeitung, Abschluss­rechnung 4.410 € bei 2 h 47 min darin protokolliertem Zeitaufwand

Ausführlich dokumentierter Honorarstreit mit Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard, Taunusstein-Bleidenstadt (Großraum Wiesbaden / Frankfurt am Main, RAK Frankfurt am Main): schriftliche Vergütungs­vereinbarung, mündliche Umstellung auf RVG, Schluss­abrechnung mit aus Sicht des Autors korrektur­bedürftigen Positionen, Korrekturvorschlag mit Paragraphen und BGH-Rechtsprechung.

Fallbericht Dr. Burkhard, Taunusstein lesen
Häufige Fragen

FAQ.

Was ist das RVG und wann gilt es?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt automatisch für jedes Mandat, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG geschlossen wurde. Das RVG bestimmt die Höhe der Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert (Streitwert) und einem Gebührensatz (z. B. 1,3 Regelgebühr bei Geschäftsgebühr, 1,6 bei Verfahrensgebühr).

Mehr dazu: RVG-Grundlagen

Was ist eine Vergütungsvereinbarung - und was darf drin stehen?

Eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG erlaubt eine vom RVG abweichende Vergütung - meist ein Stundenhonorar. Sie muss in Textform vorliegen und als „Vergütungsvereinbarung" bezeichnet sein. Viele Kanzleiformulare enthalten zusätzlich Pauschalen (Sekretariat, Post), 5-Minuten-Aufrundungen, Widerspruchsfristen mit Anerkennungsfiktion und Gerichtsstandsklauseln. Nicht alle diese Klauseln halten der AGB-Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB stand.

Mehr dazu: Vergütungsvereinbarung

Kann ich eine Anwaltsrechnung nachträglich anfechten?

Ja. Rechnungen nach RVG können über § 11 RVG vom Amtsgericht überprüft werden. Bei Vergütungs­vereinbarungen greift § 3a Abs. 2 RVG - das Gericht kann unangemessen hohe Honorare herabsetzen. Eine formlose schriftliche Beanstandung gegenüber der Kanzlei sollte immer zuerst erfolgen, mit 14-Tage-Frist.

Kann ich ein Anwaltsmandat jederzeit kündigen?

Grundsätzlich ja. Nach § 627 BGB kann ein Dienstvertrag höherer Art - und dazu gehört das Anwaltsmandat - jederzeit gekündigt werden. Entscheidend für die Vergütungsfolgen ist § 628 BGB: Hat der Anwalt durch vertragswidriges Verhalten die Kündigung veranlasst, entfällt sein Vergütungsanspruch für Leistungen, die für den Mandanten kein Interesse mehr haben.

Mehr dazu: Kündigung & § 628 BGB

Was kostet eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer?

Die Aufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) ist kostenlos. Sie führt nicht direkt zur Rückzahlung überzahlter Honorare, setzt den Anwalt jedoch berufsrechtlich unter Druck und ist oft der schnellste Weg zu einer gütlichen Klärung. Zuständig ist die RAK am Kanzleisitz.

Mehr dazu: RAK-Beschwerde

Brauche ich für den Anwaltswechsel einen neuen Anwalt zuerst?

Empfohlen ja - insbesondere wenn im laufenden Verfahren Fristen drohen. Die Kündigung beim bisherigen Anwalt und die Beauftragung des neuen sollten zeitnah koordiniert werden. Wichtig: Vollmacht gegenüber der alten Kanzlei widerrufen (reine Kündigung des Mandats reicht nicht), Handakten rechtzeitig anfordern.

Mehr dazu: Anwalt wechseln