Honorarstreit mit dem Steueranwalt. Was jetzt?
Wenn die Schlussrechnung Ihres Rechtsanwalts nicht zu den erbrachten Leistungen passt, stehen Sie selten alleine da - und Sie haben mehr Rechte, als viele Kanzleien Sie glauben machen. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Hebel: RVG, Vergütungsvereinbarung, Kündigung aus wichtigem Grund, Anwaltswechsel und Aufsichtsbeschwerde.
„Wer als Anwalt gerade die Mandantschaft im Steuerrecht und Steuerstrafrecht annimmt, trifft Menschen, die in aller Regel nicht freiwillig in einer Kanzlei sitzen. Diese Asymmetrie ist die eigentliche Quelle der anwaltlichen Treuepflicht."
Was Sie verstehen sollten, bevor Sie handeln.
Jedes dieser Kapitel erklärt einen rechtlichen Baustein, den Sie im Streit mit Ihrem Anwalt kennen müssen. Alle Seiten sind praxisnah geschrieben - keine Juristensprache, aber mit den relevanten Paragraphen und BGH-Urteilen.
RVG - Wie Anwälte wirklich abrechnen
→Verfahrensgebühr, Geschäftsgebühr, Streitwert, Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG - alles, was Sie brauchen, um eine Anwaltsrechnung nachzurechnen.
Vergütungsvereinbarung & Stundenhonorar
→§ 3a RVG, AGB-Kontrolle, typische Fallen in Kanzlei-Formularen - und warum „RVG als Mindestsatz" nicht bedeutet, was viele denken.
Mandat kündigen - & Honorar rückfordern
→§ 627 und § 628 BGB: Wann entfällt der Vergütungsanspruch? Wann können Sie geleistete Vorschüsse zurückverlangen?
Den Anwalt wechseln - ohne Fehler
→Vollmacht widerrufen, Handakten anfordern, Fristen sichern, Doppelkosten vermeiden. Checkliste für den sauberen Kanzleiwechsel.
Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer
→Der unterschätzte Hebel: kostenlos, formfrei, wirksam. So formulieren Sie eine Aufsichtsbeschwerde, die ankommt.
Honorarstreit-Erfahrungsbericht - Steueranwalt Taunusstein
→Ausführlicher Erfahrungsbericht aus einem Mandat zur Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH gegen einen Rechtsanwalt aus Taunusstein-Bleidenstadt (Großraum Wiesbaden / Frankfurt am Main): Vergütungsvereinbarung, Abrechnung, Korrekturvorschlag.
Unterlagen sortieren.
Vergütungsvereinbarung, alle Rechnungen, vollständige Korrespondenz, Zahlungsbelege, Zeitaufstellungen der Kanzlei. Wer ohne diese Belege beanstandet, beanstandet ins Leere.
Rechnung nachrechnen.
Streitwert, Gebührensatz, Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG, Reduktion nach Nr. 3201 / 3207 VV RVG bei vorzeitiger Beendigung. Zehn Minuten genügen, wenn man die vier Hebel kennt.
Schriftlich beanstanden.
Mit konkretem Verweis auf jede einzelne Position, mit 14-Tage-Zahlungsfrist und mit dem Hinweis auf die vorgesehenen weiteren Schritte. AGB-Widerspruchsfristen niemals ungeprüft akzeptieren.
Neuen Anwalt mandatieren.
Spätestens wenn im Verfahren Fristen laufen. Vollmacht widerrufen, aber erst nach Anzeige des neuen Anwalts beim Gericht (§ 87 ZPO). Handakten anfordern - § 50 BRAO.
RAK-Beschwerde einlegen.
Kostenfrei, formfrei, parallel zu allen anderen Schritten. Erzeugt den entscheidenden Druck, weil die Kanzlei zur Stellungnahme gegenüber der Aufsichtsbehörde gezwungen ist.
Schlichtung oder Klage.
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) ist oft ein schneller außergerichtlicher Weg bei Honorar- oder Schadensersatzstreitigkeiten. Das Verfahren ist für die Beteiligten kostenfrei. Daneben kommen - je nach Fall - eine Prüfung nach § 11 RVG oder eine Klage vor dem zuständigen Gericht in Betracht.
Sechs Schritte vom Problem zur Lösung.
Unterlagen zusammenstellen
Vergütungsvereinbarung, alle Rechnungen und Gutschriften, E-Mail-Korrespondenz, Ihre Zahlungsbelege, ggf. Zeitaufstellungen der Kanzlei.
Rechnung nachrechnen
Stimmt der Streitwert? Ist der Gebührensatz korrekt? Ist eine Anrechnung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG übersehen worden? Endete das Mandat vor der Rechtsmittelbegründung?
Schriftlich Beanstandung erheben
Per E-Mail oder Einschreiben, mit konkretem Verweis auf die fehlerhaften Positionen und einer Zahlungsfrist von 14 Tagen. Eine Widerspruchsfrist in AGB nie ungeprüft hinnehmen.
Neuen Anwalt beauftragen
Spätestens wenn Fristen in Ihrem Verfahren laufen. Vollmacht gegenüber der alten Kanzlei widerrufen, Handakten anfordern.
Bei der RAK Beschwerde einlegen
Kostenfrei und parallel zu allen anderen Schritten. Die RAK-Beschwerde erzeugt oft den entscheidenden Druck für eine gütliche Klärung.
Gebührenprüfung oder Klage
§ 11 RVG beim zuständigen Amtsgericht bei RVG-Rechnungen. Bei Vergütungsvereinbarungen Klage auf Rückzahlung überzahlter Vorschüsse beim vereinbarten Gerichtsstand.
Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH - drei Wochen ohne inhaltliche Bearbeitung, Abschlussrechnung 4.410 € bei 2 h 47 min darin protokolliertem Zeitaufwand
Ausführlich dokumentierter Honorarstreit mit Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard, Taunusstein-Bleidenstadt (Großraum Wiesbaden / Frankfurt am Main, RAK Frankfurt am Main): schriftliche Vergütungsvereinbarung, mündliche Umstellung auf RVG, Schlussabrechnung mit aus Sicht des Autors korrekturbedürftigen Positionen, Korrekturvorschlag mit Paragraphen und BGH-Rechtsprechung.
Fallbericht Dr. Burkhard, Taunusstein lesenFAQ.
Was ist das RVG und wann gilt es?
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Vergütung aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt automatisch für jedes Mandat, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG geschlossen wurde. Das RVG bestimmt die Höhe der Gebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert (Streitwert) und einem Gebührensatz (z. B. 1,3 Regelgebühr bei Geschäftsgebühr, 1,6 bei Verfahrensgebühr).
Mehr dazu: RVG-Grundlagen
Was ist eine Vergütungsvereinbarung - und was darf drin stehen?
Eine Vergütungsvereinbarung nach § 3a RVG erlaubt eine vom RVG abweichende Vergütung - meist ein Stundenhonorar. Sie muss in Textform vorliegen und als „Vergütungsvereinbarung" bezeichnet sein. Viele Kanzleiformulare enthalten zusätzlich Pauschalen (Sekretariat, Post), 5-Minuten-Aufrundungen, Widerspruchsfristen mit Anerkennungsfiktion und Gerichtsstandsklauseln. Nicht alle diese Klauseln halten der AGB-Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB stand.
Mehr dazu: Vergütungsvereinbarung
Kann ich eine Anwaltsrechnung nachträglich anfechten?
Ja. Rechnungen nach RVG können über § 11 RVG vom Amtsgericht überprüft werden. Bei Vergütungsvereinbarungen greift § 3a Abs. 2 RVG - das Gericht kann unangemessen hohe Honorare herabsetzen. Eine formlose schriftliche Beanstandung gegenüber der Kanzlei sollte immer zuerst erfolgen, mit 14-Tage-Frist.
Kann ich ein Anwaltsmandat jederzeit kündigen?
Grundsätzlich ja. Nach § 627 BGB kann ein Dienstvertrag höherer Art - und dazu gehört das Anwaltsmandat - jederzeit gekündigt werden. Entscheidend für die Vergütungsfolgen ist § 628 BGB: Hat der Anwalt durch vertragswidriges Verhalten die Kündigung veranlasst, entfällt sein Vergütungsanspruch für Leistungen, die für den Mandanten kein Interesse mehr haben.
Mehr dazu: Kündigung & § 628 BGB
Was kostet eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer?
Die Aufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) ist kostenlos. Sie führt nicht direkt zur Rückzahlung überzahlter Honorare, setzt den Anwalt jedoch berufsrechtlich unter Druck und ist oft der schnellste Weg zu einer gütlichen Klärung. Zuständig ist die RAK am Kanzleisitz.
Mehr dazu: RAK-Beschwerde
Brauche ich für den Anwaltswechsel einen neuen Anwalt zuerst?
Empfohlen ja - insbesondere wenn im laufenden Verfahren Fristen drohen. Die Kündigung beim bisherigen Anwalt und die Beauftragung des neuen sollten zeitnah koordiniert werden. Wichtig: Vollmacht gegenüber der alten Kanzlei widerrufen (reine Kündigung des Mandats reicht nicht), Handakten rechtzeitig anfordern.
Mehr dazu: Anwalt wechseln